alle Aktiven,zum Gewässerdienst verpflichteten Mitglieder (siehe VGO § 17) werden aufgerufen,Ihren Gewässerdienst abzuleisten! Bei unentschuldigter
Nichtteilnahme fällt ein Ordnungsgeld, in Höhe von 60 € an!
( Die satzungsgemäße Freikaufmöglichkeit im Vorfeld, bleibt davon unberührt.)
Bei den Auswahlterminen wird auch ein Sonntag pro Halbjahr angeboten.
1. Halbjahr:
2. Halbjahr: 26.10.24 ; 09.11.24
Treffen ist jeweils zu den angegebenen Terminen um 07:45 Uhr am Vereinsheim,
Abfahrt zum Gewässer ist um 08:00 Uhr !
Weitere kurzfristige Termine, in dieser Homepage
Neue Öffnungszeiten Büro:
1. Halbjahr: Samstags von 13:30-16:30 Uhr ( jeden Samstag )
ab dem 01.07.24
2. Halbjahr: von 13:30-16:30 Uhr ( jeden 2.und 4.Samstag des Monats )
Anschrift: Fischerei-Verein Rinteln
Dankerser Str. 36
31737 Rinteln
Telefon : 05751 5439
Der Gewässerdienst ist grundsätzlich von jedem Mitglied zu leisten ! Ausnahmen bilden hier Rentner und Schwerbehinderte ab mindestens 50% Behinderung.
Nichtteilnahme am Gewässerdienst hat ein Ordnungsgeld von 60,00 € gem. Gewässerordnung zur Folge!
Freiwillige zum Gewässerdienst sind immer Willkommen!
Es ist Verboten:
Bäume die außerhalb des Waldes,von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerische genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit
vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen, oder zu beseitigen.
Holzfällarbeiten an unseren Gewässern sind vom Vorstand UNTERSAGT.
Sollten Fällarbeiten trotzdem stattfinden, bitte Meldung an den Vorstand.
Der Gewässerdienst 2022 war ein toller Erfolg für den Verein.